
Standfestigkeitsprüfungen vom Profi
Sicher. Fachgerecht. Bundesweit.
Egal ob Grabmal, Denkmal oder Skulptur – wir prüfen für Sie die Standsicherheit nach aktuellen Richtlinien, schnell und zuverlässig.
jährliche Standfestigkeitsprüfung

Regelprüfung – Jährliche Standfestigkeitsprüfung (300 Newton)
Gemäß BIV-Richtlinie / TA-Grabmal (VFD)
Wir übernehmen für Sie die jährliche Standfestigkeitsprüfung Ihrer Grabmale – zuverlässig, bundesweit und mit minimalem Aufwand für Sie.
Dank unseres eigens entwickelten Kraftmessgeräts (KMG) führen wir die Prüfung schnell, effizient und kostengünstig durch.
Erstprüfungen mit 500 Newton

Erstprüfung – Abnahme neuer oder reparierter Grabmale (500 Newton)
Nach TA-Grabmal-Vorgabe ist für neu errichtete, versetzte oder reparierte Grabmale eine sogenannte Erstprüfung (auch Abnahmeprüfung) mit 500 Newton vorgeschrieben.
Wir übernehmen diese für Sie – fachgerecht, dokumentiert und deutschlandweit.
Sonderprüfungenmit 500 Newton

Sonderprüfung – für Denkmäler, Wegekreuze, Skulpturen etc. (500 Newton)
Ob auf Friedhöfen oder im öffentlichen Raum:
Wir prüfen Denkmäler, Bildstöcke, Wegekreuze, Skulpturen und ähnliche Objekte nach den geltenden Sicherheitsvorgaben.
Gerade im öffentlichen Raum ist diese Prüfung entscheidend – zu viele tragische Unfälle, insbesondere mit Kindern, hätten durch rechtzeitige Kontrolle verhindert werden können.
Wir sorgen dafür, dass so etwas nicht passiert.
Arbeitssicherheit

Wir sind ein Dienstleistungsbüro, das sich um alle Belange des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes kümmert und eine gute Beratung für Ihren Betrieb zuschneidert.
Gegenwärtig betreuen wir ausschließlich Kunden der folgenden Unfallversicherungsträger:
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
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Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen nach ASiG §§ 5, 6 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der verschiedensten Branchen nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 3.
Ihre Vorteile als Unternehmen:
– praktische und kostengünstige Lösungen
– sachliche, fachliche und persönliche Kompetenz
– günstiger, konstanter und fairer Stundensatz
– konstante Betreuung durch die für Ihren Betrieb zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit
– Rechtssicherheit für ihr Unternehmen